Conditions générales de vente

Im Folgenden ist eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung enthalten.

 

Die durch die Nutzung unserer Webseite, unseres Kontaktformulars oder der Buchung eines Zimmers übermittelten personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Mit der Nutzung unserer Webseite, unseres Kontaktformulars oder der Buchung eines Zimmers stimmen Sie der Erhebung und der Verarbeitung Ihrer Daten zu (Datenschutzerklärung).

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 35 BDSG können Sie jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur mietweisen Überlassung von Hotelzimmern

 

 

I. Geltungsbereich
  1. Das Hotel Casa Colonia (nachfolgend nur „Hotel“ genannt) überlässt Kunden nach entsprechendem Vertragsschluss mietweise Hotelzimmer zur Beherbergung nebst weiterer Lieferungen und Leistungen. Für alle hierüber von dem Hotel mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Hiervon abweichende Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen, Streichungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten nicht, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

II. Vertragsabschluss, Vertragsparteien
  1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, indem das Hotel die Buchungsanfrage des Kunden in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt (Buchungsbestätigung).
  2. Vertragspartner des Hotels und damit Mieter der vom Hotel mietweise überlassenen Hotelzimmer ist der in der Buchungsbestätigung entsprechend der Buchungsanfrage benannte Kunde.
  3. Hat ein Dritter Hotelzimmer für den in der Buchungsbestätigung benannten Kunden bestellt,z.B. bei Geschäftsreisen der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens des Hotels.

 

III. Leistungspflichten, Preise, Rechnung, Verzug, Aufrechnung
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer gemäß Buchungsbestätigung bereitzuhalten und die insoweit vereinbarten weiteren Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung vereinbarten Preise sowie die für die von ihm etwaig in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
  3. Das Hotel ist berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 100 % des in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Gesamtpreises zu verlangen. Die Vorkasse ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungszugang.
  4. Im Übrigen erteilt das Hotel dem Kunden am Abreisetag Rechnung über die in Erfüllung des Hotelaufnahmevertrags erbrachten Leistungen. Der darin ausgewiesene Rechnungsbetrag ist fällig mit Rechnungsstellung und zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungszugang.
  5. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang gerät der Kunde auch ohne weitere Mahnung in Verzug. Vom Kunden, der kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, können insoweit Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangt werden. Im Übrigen liegen die Verzugszinsen bei 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
  6. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

 

IV. Stornierung des Kunden
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

 

 

V. Rücktritt des Hotels
  1. Wurde zugunsten des Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart, ist das Hotel innerhalb der für die Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbarten Frist seinerseits berechtigt, vom Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten, soweit dem Hotel Anfragen Dritter nach den vom Kunden gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein vertraglich vereinbartes Recht zur Stornierung nicht verzichtet. Soweit das Hotel von dem ihm danach zustehenden Rücktrittsrecht durch entsprechende Erklärung Gebrauch macht, werden die Parteien leistungsfrei.
  2. Leistet der Kunde eine ihm nach Ziffer III.3. in Rechnung gestellte Vorauszahlung trotz einer ihm hierzu mit Ablehnungsandrohung gesetzten Nachfrist nicht, ist das Hotel mit fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises verpflichtet. Das Hotel hat hierbei die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen auf den vereinbarten Preis anzurechnen. Hinsichtlich der Höhe der ersparten Aufwendungen gilt Ziffer IV.3..
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, noch vor dem Anreisetag vom Hotelaufnahmevertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten, so z.B. wenn höhere Gewalt die Erfüllung des Vertrags unmöglich macht, sich Angaben des Kunden zu seiner Person als falsch erweisen oder aber das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung durch den Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Der Rücktritt muss dem Kunden vom Hotel in Schriftform erklärt werden. Die Parteien werden nach erklärtem Rücktritt leistungsfrei.

 

VI.Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchname der Leistungen des Hotels (No Show) bei Gruppenbuchungen (ab 10 Zimmer)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlung oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
  3. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel folgende vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen:
    Storno bis 61 Tage vor Anreise 20% des vereinbarten Preises
    Storno bis 31 Tage vor Anreise 30% des vereinbarten Preises
    Storno bis 21 Tage vor Anreise 50% des vereinbarten Preises
    Storno bis 14 Tage vor Anreise 75% des vereinbarten Preises
    Storno weniger als 14 Tage vor Anreise,
    Nichtanreise oder vorzeitige Abreise 90% des vereinbarten Preises

 

VII. Kulturförderabgabe der Stadt Köln
  1. Seit dem 01.12.2014 erhebt die Stadt Köln für alle Reisenden eine Kulturförderabgabe in Höhe von 5% auf den Bruttoübernachtungspreis. Sollte Ihr Aufenthalt geschäftlich sein, so benötigen wir bei Anreise alle erforderlichen Unterlagen- wir haben Ihnen die Formulare zum Download auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Bei nicht Vorlage sind wir zur Rechnungsstellung der Abgabe gezwungen. Geschäftsreisende haben jedoch die Möglichkeit unter Vorlage des nachträglich ausgefüllten Formulars die Kulturförderabgabe über einen Erstattungsantrag innerhalb eines Monats nach Rechnungslegung von der Stadt Köln zurückzufordern.

 

VIII. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der gebuchten Hotelzimmer
  1. Soweit schriftlich von den Parteien nicht anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer.
  2. Die gebuchten Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Auf eine frühere Bereitstellung der gebuchten Zimmer hat der Kunde keinen Anspruch.
  3. Die gebuchten Zimmer sind vom Kunden am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr vollständig geräumt zu verlassen. Erfolgt die Räumung der gebuchten Zimmer verspätet, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden hierfür eine zusätzliche Nutzungsentschädigung zu berechnen. Die Nutzungsentschädigung beläuft sich auf 50 % des regulären Übernachtungspreises, wenn das Zimmer am Abreisetag vom Kunden bis spätestens 18:00 Uhr übergeben wird. Erfolgt die Übergabe des Zimmers nach 18:00 Uhr, beträgt die Nutzungsentschädigung 100 % des regulären Übernachtungspreises. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

 

IX. Pflichten und Haftung des Mieters
  1. Für von ihm zu verantwortende Schäden an Räumlichkeiten, Mobiliar und sonstigem Inventar des Hotels haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verschmutzungen des Hotelzimmers durch den Kunden, die deutlich über die üblichen Gebrauchsspuren bei Nutzung eines Hotelzimmers zum vertraglich vorgesehenen Zweck hinausgehen, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die für deren Beseitigung zusätzlich anfallenden Reinigungskosten in Höhe von 150 EUR in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren, dem Hotel der eines höheren Schadens frei.
  2. Der dem Kunden am Anreisetag überlassene Hotelschlüssel ist dem Hotel vom Kunden am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr wieder zurückzugeben. Ein Verlust des Schlüssels ist dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Bei ausbleibender oder nicht rechtzeitiger Rückgabe des Schlüssels ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die Kosten für den hierdurch erforderlich werdenden Austausch der Hotelschließanlage in Rechnung zu stellen. Das Hotel weist den Kunden bereits jetzt darauf hin, dass sich die Kosten hierfür auf zumindest 700 EUR belaufen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren, dem Hotel der eines höheren Schadens frei.
  3. Das Rauchen ist in sämtlichen Räumlichkeiten des Hotels verboten. Setzt sich der Kunde über dieses Rauchverbot insbesondere in dem von ihm gebuchten Hotelzimmer hinweg, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden hierfür eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 100 % des regulären Zimmerpreises für eine zusätzliche Übernachtung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren, dem Hotel der eines höheren Schadens frei.

 

 

X. Haftung des Vermieters
  1. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Im Übrigen haftet das Hotel nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit das Hotel einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach S. 1 oder 2 gegeben ist.
  2. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  3. Das Hotel haftet nicht für den Verlust von Sachen, die bei der Rückgabe der Hotelzimmer am Abreisetag vom Kunden im Hotel zurückgelassen wurden.

 

XI. Gewährleistung
  1. Das Hotel gewährleistet, dass die vertragsgegenständlichen Zimmer bei Übergabe frei von Mängeln sind, die die Tauglichkeit des Zimmers zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben. Etwaige Mängel wird der Kunde dem Hotel unverzüglich anzeigen.
  2. Schadensersatzansprüche des Mieters wegen etwaiger Mängel richten sich ausschließlich nach den besonderen Bestimmungen der Ziffer VIII.

 

XII. Datenschutz
  1. Alle personenbezogenen Daten des Kunden, die dem Hotel im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, behandelt das Hotel streng vertraulich. Das Hotel erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt diese Daten nur, soweit dies für die ordnungsgemäße Abwicklung des Hotelaufnahmevertrags erforderlich ist. Hierbei wird das Hotel alle datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDG), beachten.
  2. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Hotels oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die vom Kunden bei Vertragsschluss gemachten Angaben unrichtig sind, Rechnungen nicht bezahlt werden oder Hotelinventar oder Mobiliar vom Kunden gestohlen oder beschädigt wurde.

 

XIII. Rechtswahl, Gerichtsstand
  1. Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Köln alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

XIV. Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis
  1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt.